DemokratieGesellschaft

Wahlrecht für Jugendliche: Wählen ab 16

Seitdem Jamila Schäfer bereits letztes Jahr und Robert Habeck vor wenigen Wochen die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre gefordert haben, nimmt die Diskussion über dieses Thema in den letzten Tagen erfreulicherweise wieder Fahrt auf.

Zustimmung kommt mittlerweile auch von den Spitzen der SPD, der Linken und der Jungen Liberalen. 50 Jahre nach der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre bietet sich also erneut die Chance, jungen Menschen durch eine Senkung des Wahlalters ihr Recht auf demokratische Teilhabe und Mitbestimmung zu ermöglichen.

Spätestens seit “Fridays for future” zeigen die Jugendlichen auch in der Masse, dass sie gewillt und vor allem auch fähig sind, ihre Zukunft politisch aktiv mitzugestalten.

Die Zeit dafür ist mehr als reif. Spätestens seit Fridays for future zeigen die Jugendlichen auch in der Masse, dass sie gewillt und vor allem auch fähig sind, ihre Zukunft politisch aktiv mitzugestalten. Und davon machen sie intelligent und öffentlichkeitswirksam Gebrauch, wie die Demonstrationen und Aktionen bspw. rund um den Hambacher Forst, die Klimastreiks oder die Anti-Kohlekraftdemos zeigen. Allein: Es fehlt ihnen an der Möglichkeit, ihrem politischen Willen auch an der Wahlurne Ausdruck zu verleihen. Damit enthält das Gesetz den unter 18-Jährigen derzeit auf Bundesebene eines der wichtigsten Instrumente der politischen Mitbestimmung vor.

Hinzu kommt, dass das Wahlalter auch auf Länderebene bereits partiell gesenkt wurde: So dürfen in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein 16-Jährige den Landtag wählen. Auch bei den Kommunalwahlen haben sie mittlerweile in neun Bundesländern Wahlrecht. Eine Vereinheitlichung des Wahlalters auf allen administrativen Ebenen wäre hier mehr als angebracht, da nicht vermittelbar ist, warum eine Wahl auf Landesebene ein anderes Alter bzw. eine andere politische Reife – wie auch immer diese definiert sein soll – als auf Bundesebene erforderlich macht.

Den jungen Menschen das Recht zur Wahl zu verwehren, bedeutet nichts anderes, als ihnen das Mitbestimmungsrecht über ihre Zukunft abzusprechen.

Eine Studie, die jüngst von der FU Berlin zu diesem Thema veröffentlicht wurde, bescheinigt zudem schon 15-Jährigen ein „recht ausgeprägtes Interesse an und Wissen über Politik“, das sich nicht von dem älterer Wähler*innen unterscheidet.

Ihnen daher früh die Möglichkeit zur aktiven politischen Mitbestimmung zu geben, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie und beugt Politikmüdigkeit und der Ohnmacht der Jugendlichen vor, mit ihren Ideen, Forderungen und Wünschen, nicht gehört zu werden.

Konsequenterweise muss allerdings neben dem aktiven Wahlrecht, also dem Recht zu wählen, zudem das Alter für das passive Wahlrecht, worunter das Recht, sich wählen zu lassen verstanden wird, gleichermaßen auf allen Ebenen gesenkt werden. Erst dieser Schritt ermöglich eine echte politische Teilhabe für die jüngere Generation.

Den jungen Menschen diese Rechte zu verwehren, bedeutet nichts anderes, als ihnen das Mitbestimmungsrecht über ihre Zukunft abzusprechen. Ihre politische Reife haben sie in Zeiten der Klimakrise und der Corona-Pandemie mehr als bewiesen. Je eher sie durch eine Herabsetzung des Wahlalters die Erfahrung machen, durch ihre Wähler*innenstimmen und die Möglichkeit gewählt zu werden politisch wirksam zu sein, desto stärker wird ihr Vertrauen in unsere Demokratie und diese mit ihnen.

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