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Klimaschutz ist Menschenrecht

Das Karlsruher Urteil ist ein Armutszeugnis für die Klimapolitik der Großen Koalition.

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt sich, was Klimaschützer:innen und Umweltorganisationen schon lange bemängelt haben: Das Klimaschutzgesetz der jetzigen Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig, da es die Freiheitsrechte künftiger Generationen massiv einschränkt.

Durch die Verschiebung hoher Emissionsminderungslasten auf Zeiträume nach 2030 werde das Risiko für „schwerwiegende Freiheitseinbußen“ erheblich erhöht, so das Gericht. Da die Zeitspanne zur Begrenzung der Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur um 1,5 Grad, wie es das Pariser Klimaabkommen vorsieht, immer geringer werde, würden kommende Generationen übermäßig durch die Klimafolgeschäden belastet.

Die aktuelle Bundesregierung spielt mit der Zukunft der kommenden Generationen!

Indem sich das Gericht auf Artikel 20a des Grundgesetzes beruft, der die staatliche Verantwortung für künftige Generation und deren Schutz garantiert, hat es ein klares Statement für Klimaschutz als ein Grundrecht aller Menschen ausgesprochen. Zugleich ist der heutige Richter:innenspruch ein Armutszeugnis für die Große Koalition und deren zögerliches Handeln im Angesicht dieser unvergleichbaren globalen Herausforderung. Damit hat das Bundesverfassungsgericht glasklar festgestellt: Die aktuelle Bundesregierung spielt mit der Zukunft der kommenden Generationen!

Ein Klimaschutz-Sofortprogramm und das Wahlrecht mit 16 Jahren müssen jetzt folgen!

Um auch unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln ein Leben in Würde und Freiheit zu ermöglichen, braucht es endlich effektive Maßnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung. Ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien, einem schnelleren Ausstieg aus der Kohle und weitreichenden Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor ist daher längst überfällig.

Der beeindruckende Einsatz der teils jungen Beschwerdeführer:innen u.a. von „Fridays for Future“, zeigt zudem, wie sehr diese Generation bereit ist, für ihre Zukunftsrechte zu kämpfen und wie wenig sie bisher auf höchster politischer Ebene Gehör fanden. Es ist daher dringend an der Zeit, Jugendliche und junge Erwachsene, besser in politische Beteiligungsprozesse einzubinden und ihnen bspw. mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch bei Bundestagswahlen, eine Stimme zu geben.


Pressemitteilung Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2021

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