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Erneuter Dämpfer im Kampf gegen das Kohlekraftwerk Wedel

Am Mittwoch dieser Woche wurden vom Verwaltungsgericht Schleswig mehrere Anwohner:innenklagen gegen das Kohlekraftwerk Wedel zurückgewiesen. Das Gericht widersprach damit der Ansicht der Kläger:innen, dass von den Partikelemissionen des Kraftwerks Umwelt- und Gesundheitsschäden ausgehen.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Die Voraussetzungen für ein Einschreiten (…) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sah die Kammer nicht als gegeben an. Dabei folgten die Richter den vom Landesamt eingeholten Gutachten, wonach schädliche Umwelteinwirkungen für die Gesundheit oder Sachgüter der Anwohner durch die Partikelemissionen nicht zu erwarten seien.“

Jens Herrndorff, Vorstandssprecher des Kreisverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Grüner Direktkandidat zur kommenden Bundestagswahl, sagt dazu:

Mit diesem Urteil erlischt zum wiederholten Mal die Hoffnung der Wedeler Bürger:innen auf eine nachhaltige Änderung der für sie schon seit 2016 bestehenden und weiterhin belastenden Situation.

Es ist zutiefst bedauerlich, dass es bis heute trotz vielfacher Appelle und Initiativen nicht gelungen ist, die angeprangerten Missstände abzustellen oder auch auf außergerichtlichem Weg eine Lösung im Sinne aller Beteiligten herbeizuführen.

Auch das anhaltende Engagement des GRÜNEN Ortsverbands Wedel im Kampf gegen das mittlerweile fast 60 Jahre alte Kohlekraftwerk erhält mit dem jetzt erfolgten Richterspruch erneut einen erheblichen Dämpfer.

Es ist zutiefst bedauerlich, dass es bis heute trotz vielfacher Appelle und Initiativen nicht gelungen ist, die angeprangerten Missstände abzustellen oder auch auf außergerichtlichem Weg eine Lösung im Sinne aller Beteiligten herbeizuführen.

Die Unsicherheit über potentielle Umwelt- und Gesundheitsschäden bleibt auch über das Gerichtsurteil hinaus für die Anwohner:innen bestehen, zumal das Verwaltungsgericht einen Antrag der Kläger:innen auf Einholung eines unabhängigen Gutachtens zur Beurteilung der Gefährdungslage ebenfalls negativ beschied.

In Anbetracht des nun ergangenen Urteils wäre es daher wünschenswert, wenn die Betreiberin Wärme Hamburg GmbH und die zuständigen Behörden der Hansestadt und Schleswig-Holsteins dennoch erneut den Dialog mit den betroffenen Bürger:innen aufnehmen würden, um schnell verlorenes Vertrauen wieder herzustellen und deutlich vor der geplanten Stilllegung des Kraftwerks im Jahr 2025 eine Verbesserung der Situation zu erzielen.


Pressemitteilung des Kreisverbands Pinneberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2021

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