Die Kulturbranche und die von ihr lebenden Menschen sind von der derzeitigen Krise mehr als viele andere betroffenen. Lebten die Kulturschaffenden zuvor schon oft genug am Rande des Existenzminimums und hangelten sich von Job zu Job, von Auftrag zu Auftrag, trifft es sie jetzt besonders hart.
Denn nach wie vor hat das Vergabeverfahren für die Corona-Soforthilfe für selbständige Kulturschaffende eine große Lücke.
Denn nach wie vor hat das Vergabeverfahren für die Corona-Soforthilfe für selbständige Kulturschaffende eine große Lücke: nicht rückzahlbare Unterstützungen werden demnach nur für Liquiditätsengpässe bei den Betriebsausgaben ausgezahlt, nicht aber für entgangene Gewinne und Honorare.
Da ein Großteil der Kulturschaffenden, wie bspw. Schauspieler*innen, Musiker*innen, Journalist*innen oder freie Fotograf*innen, gar keine oder nur sehr geringe Betriebskosten hat, greifen diese Kriterien jedoch nicht und die Betroffenen stehen mit leeren Händen da.
Eklatant ist weiterhin auch die Ungleichbehandlung im Vergleich zum Kurzarbeitergeld, denn dass Angestellte dieses auch zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten, ist selbstverständlich. Für Kulturschaffende und Solo-Selbständige sind diese im aktuellen Antragsverfahren gleichwohl nicht erstattungsfähig. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und bedarf dringend einer Korrektur.
Eine Inanspruchnahme von ALG II, wie sie nach derzeitigem Verfahrensstand vorgesehen ist, ist für die Kulturschaffenden oft ebenfalls nicht geeignet, da hier zur Ermittlung die Bedarfsgemeinschaft der Antragstellerin bzw. des Antragstellers herangezogen wird, also die Summe des Einkommens und das Vermögen aller der Bedarfsgemeinschaft angehörenden Personen. Sprich: ein*e Kulturschaffende*r, deren/dessen Partner*in oder andere Verwandte mit ihr/ihm in einem Haushalt leben und weiterhin verdienen, ist aller Wahrscheinlichkeit nicht antragsberechtigt.
Auch staatliche Kredite verlagern das Problem von drohenden Liquiditätsengpässen und Privatinsolvenzen lediglich in die Zukunft und stellen daher gleichfalls keine Lösung dar.
Die Kulturschaffenden benötigen daher dringend:
– Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Sicherung ihrer Existenzen.
– Die Abschaffung der Ungleichbehandlung im Vergleich zum Kurzarbeitergeld.
– Eine wirklich unbürokratische Soforthilfe rückwirkend zum 01. März 2020 in Form eines existenzsichernden monatlichen Grundeinkommens ohne Prüfung der Liquidität und des Vermögens für die Dauer der Krise
Nur so sichern wir die Existenzen der Kulturschaffenden und erhalten die kulturelle Vielfalt auch über die Corona-Pandemie hinaus.